Schritt 2: Terminvereinbarung
Den Besichtigungstermin können wir im Normalfall binnen 24 Stunden nach dem Telefonat oder am nächstfolgenden Werktag anbieten. Je nach Standort des Fahrzeugs kann die Besichtigung in der Werkstatt Ihres Vertrauens, bei Ihnen zuhause, an Ihrem Arbeitsplatz oder aber an dem Ort erfolgen, an den das Fahrzeug nach dem Unfall gebracht wurde.
Schritt 3: Besichtigungstermin
Bei der Besichtigung prüfen wir Ihr Fahrzeug auf alle notwendigen Details, um alle unfallbedingten Beschädigungen erkennen und dokumentieren zu können. Es werden Fotos von Ihrem Fahrzeug und allen sichtbaren Schäden angefertigt, relevante Funktionen untersucht und ggf. ergänzende Prüfungen durchgeführt (z.B. Karossierevermessungen, Fehlerspeicherauslese, Lackschichtdickenmessungen). So können wir von kfzgutachter-sued.de sicherstellen, dass alle notwendigen Sachverhalte im Nachgang im Schadengutachten abgebildet werden können.
Schritt 4: Kalkulation & Gutachtenerstellung
Für die Erstellung Ihres Gutachtens benötigen wir üblicherweise drei Werktage. Dabei werden Restwerte und Wiederbeschaffungswerte für Ihren Fahrzeugtyp ermittelt; die Schadenshöhe kalkuliert, etwaige Wertminderungen berechnet und der mögliche Nutzungsausfall geprüft sowie alle Besichtigungsergebnisse inkl. der Fahrzeug- und Schadenbilder zu einem Gutachten zusammengefasst.
Schritt 5: Gutachtenversand
Das Gutachten wird unmittelbar nach Erstellung an die von Ihnen genannten Empfänger versandt. Meistens gehören dazu Sie als Auftraggeber, die Versicherung Ihres Unfallgegners sowie ggf. der von Ihnen beauftragte Verkehrsrechtsanwalt oder Ihre Reparaturwerkstatt.
Sie alleine bleiben dabei Herr oder Frau des Geschehens und entscheiden, wohin die Ergebnisse übermittelt werden.
Schritt 6: Abrechnung
Durch die von Ihnen beim Besichtigungstermin unterschriebene Abtretungserklärung, haben wir von kfzgutachter-sued.de die Möglichkeit, die gesamte Abrechnung der Gutachterkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung abzuwickeln. Sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragt haben, übersenden wir unsere Rechnung direkt an Ihren Anwalt. Sie als Auftraggeber werden bei klaren Schuldverhältnissen üblicherweise nicht weiter in die Kostenabrechnung einbezogen.
Bezüglich Ihres Schadens müssen Sie im Nachgang ebenfalls Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragt haben, wird die Abwicklung Ihrer Schadenersatzansprüche über dessen Kanzlei eingefordert.
Kurz & bündig
- Kontakt zum Unfallgutachter Ihres Vertrauens
- Termin abstimmen
- Fahrzeug besichtigen lassen
- dem KFZ Sachverständigen die Kalkulation sowie die Gutachtenerstellung überlassen
- Gutachtenversand abwarten
- Regulierung einleiten – ein Verkehrsrechtsanwalt kann Sie bei diesem Schritt unterstützen!
Die genannten Schritte sind im Falle eines unverschuldeten Unfalls für Sie KOSTENNEUTRAL, da die gegnerische Versicherung die Kosten für das Schadengutachten als auch für den Verkehrsrechtsanwalt tragen muss!
Fragen? Rufen Sie uns gerne unter 0741 206784-0 an - wir beraten Sie!