Schaden­gutachten nach einem Verkehrs­unfall

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Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall? Unsere KFZ Sachverständigen begutachten PKW, LKW, Motorrad, Bus und Anhänger sowie sämtliche Sonderfahrzeuge samt Sonderaufbauten. Mitarbeiter des Sachverständigenbüros stehen für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung!

Haft­pflicht­schaden­gutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall wird in der Regel ein sogenanntes Haftpflichtschadengutachten angefertigt, das die Schäden Ihres Fahrzeugs beschreibt und dokumentiert. Außerdem sind in einem solchen Schadengutachten auch Angaben wie Wertminderung am Fahrzeug, Wiederbeschaffungswert und Reparaturdauer enthalten. Das Schadengutachten ist die Grundlage für die vollumfängliche Regulierung Ihres Schadens.

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Was ist ein Haft­pflicht- schaden- gut­achten?

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls spricht man von einem Haftpflichtschaden. Üblicherweise wurde der Schaden mit einem anderen Fahrzeug, gelegentlich aber auch durch einen Fußgänger oder Fahrradfahrer verursacht.

Um bei dem Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Schadenshöhe beziffern zu können, benötigen Sie üblicherweise einen Kostenvoranschlag über die erforderlichen Reparaturkosten oder ein Schadengutachten.

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Wer benötigt ein
Haft­pflicht- Schaden­gutachten?

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegenüber Ihrem Unfallgegner bzw. dessen KFZ-Versicherung. Dabei gilt, dass Sie so gestellt werden müssen, als sei der Unfall nie zustande gekommen.

Um der gegnerischen Versicherung die Schadenshöhe und -details nennen zu können, haben Sie die Wahl zwischen einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt und einem Schadengutachten.

Hierbei raten wir Ihnen immer den Weg des Schadengutachtens über einen KFZ-Sachverständigen zu wählen. Einerseits wird hierbei ein größerer Detailgrad zugrunde gelegt, z.B. ob es sich um einen Reparatur- oder Totalschaden handelt oder aber weitergehende Themen abgedeckt, z.B. Wertminderung, voraussichtliche Ausfalldauer oder Höhe der maximalen Nutzungsausfallentschädigung.

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Wo wird die Be­gut­achtung meines Fahr­zeugs durch­ge­führt?

Es spielt keine Rolle, ob Ihr Fahrzeug zuhause, am Arbeitsplatz oder in einer
Werkstatt steht – durch unser flexibles Sachverständigenbüro können wir Ihr Fahrzeug (fast immer) vor Ort besichtigen.

Sollten weitergehende Besichtigungen z.B. auf einer Hebebühne notwendig werden, unterstützt Sie unser Sachverständige bei allen weiteren Schritten.

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Wer be­zahlt den Schaden im Falle eines un­ver­schuldeten Unfalls?

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls spricht man vom sogenannten „Haftpflichtschaden“. Als Geschädigter haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen der entstandene Schaden vollumfänglich ersetzt wird.

Gleichzeitig haben Sie das Recht einen unabhängigen Sachverständigen sowie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu Rate zu ziehen.

Trotz Ihrer Rechte versuchen gegnerische Versicherungen häufig auf Basis eines Kostenvoranschlags oder mittels eigener Gutachten abzurechnen, um so die Leistung von freien Sachverständigen für die Erstellung eines Unfallgutachtens nicht einbeziehen zu müssen.

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Welche Vor­teile bie­tet das Gut­ach­ten eines Sach­ver­stän­digen im Ver­gleich zu einem Kosten­vor­an­schlag?

  • Erstellung einer vollumfänglichen Schadenkalkulation
  • Feststellung des voraussichtlichen Zeitaufwands zur Schadenbehebung
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
  • Ermittlung des regionalen Restwertes
  • Ermittlung der angemessenen Mietwagenklasse oder des Nutzungsausfalls
  • Ermittlung der Wertminderung oder Werterhöhung des Fahrzeugs in Folge des Schadens
  • Ein Schadengutachen eines KFZ-Sachverständigen gilt als beweissichernd
     

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Was kostet ein Gutachten und wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich ist im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls (sogenannter Haftpflichtfall) die Versicherung des Unfallgegners verpflichtet, für die Kosten des Unfallgutachtens eines unabhängigen KFZ-Sachverständigenbüros aufzukommen. Einzig bei Schäden unter der sogenannten Bagatellschadensgrenze muss die gegnerische Versicherung – auch im Haftpflichtfall – diese Kosten nicht übernehmen.

Im Falle eines Bagatellschadens bieten wir unseren Kunden sogenannte Kurzgutachten an. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Schaden die Bagatellschadensgrenze übersteigt, sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie rund um das Thema Schadengutachten und deren Ablauf.

Die Kosten für die Erstellung von Haftpflicht- und Kaskoschadengutachten setzen sich zusammen aus einer Grundgebühr, die sich in Abhängigkeit der Schadenshöhe berechnet sowie den Gebühren für Lichtbilder, Porto-, Telefon-, Schreib- und Fahrtkosten. Wir orientieren uns bei der Gestaltung des Honorars an den Honorarbefragungen des BVSK e.V.

Kurzgutachten

Kurzgutachten sind eine sinnvolle Alternative zum Kostenvoranschlag. Kurzgutachten werden angefertigt, wenn die Schadenshöhe die sogenannte Bagatellschadengrenze von 750 Euro brutto nicht übersteigt. Der Umfang ist im Vergleich zu einem klassischen Haftpflicht-Gutachten leicht reduziert, die beweissichernden Punkte wie Lichtbilder sind jedoch stets enthalten. Die Kosten für ein Kurzgutachten trägt üblicherweise die gegnerische Versicherung. Unsere KFZ Gutachter stehen Ihnen bei Anfragen zu Kurzgutachten gerne zur Verfügung.

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Was hat es mit der
Bagatell­schadens­grenze auf sich?

Bei einem Bagatellschaden spricht man von einem überschaubaren Schaden. Die regelmäßige Rechtsprechung geht dabei von einer Schadenhöhe aus, die im Schnitt bei 750 Euro liegt. Bis zu dieser Grenze wird die Übernahme von Gutachterkosten häufig durch die gegnerische Versicherung abgelehnt. Die Versicherung erwartet von Ihnen stattdessen, dass Sie einen Kostenvoranschlag durch Ihre Werkstatt erstellen lassen.

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Wie gut kann man selbst ein­schätzen, ob es sich um einen Bagatell­schaden handelt?

Unsere Erfahrung als KFZ-Sachverständigenbüro zeigt, dass die Einschätzung eines unerheblichen Schadens häufig schwieriger für Sie als Geschädigten ist. Überlassen Sie die Entscheidung, ob ein Kurzgutachten oder ein vollumfängliches Haftpflichtschadengutachten erstellt wird, einfach dem Sachverständigen vor Ort.

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Reicht nicht auch ein Kosten­vor­an­schlag?

Bei Bagatellschäden kann Sie ein KFZ-Sachverständiger mit der Erstellung eines Kurzgutachtens unterstützen. Kostenvoranschläge umfassen hingegen üblicherweise nur eine Reparaturkostenkalkulation ohne sonstige ergänzende Werte rund um Ihr Fahrzeug. Sollten Sie sich in Ihrem speziellen Fall nicht sicher sein, rufen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne!

Beweissicherung

Mängel an einem Fahrzeug sind die Grundlage für Beweissicherungsgutachten – egal ob Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses Fahrzeug Mängel aufweist oder ob eine Reparatur nicht vollständig bzw. ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder sogar Folgeschäden für Sie entstanden sind. Ein solches Beweissicherungsgutachten eines KFZ Sachverständigen dokumentiert die Schäden an Ihrem Fahrzeug zur weiteren Verwendung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche

Kaskoschäden

Kaskoschäden untergliedern sich in die Schadenarten Vollkasko und Teilkasko. Es handelt sich um selbstverschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug oder Schäden durch Vandalismus, Umwelteinflüsse und Diebstahl. Dabei liegt das Weisungsrecht – abhängig vom Versicherungsvertrag – in der Regel beim Versicherer. Auf Nachfrage ist es teilweise auch möglich, einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen.

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Was ist ein Kasko­schaden­gut­achten?

Kaskoschadengutachten sind Gutachten über die Schadenshöhe an Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden sowie Vandalismus (Vollkaskoschaden), Umwelteinflüsse wie Hagel, Sturm und Unwetter oder auch Diebstahl (Teilkaskoschaden) entstehen.

Zu beachten ist dabei, dass das Weisungsrecht in einem Kaskoschadenfall in der Regel – abhängig vom Versicherungsvertrag – beim Versicherer liegt.

Die Wahl des Sachverständigen, der die Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs vornimmt, hat damit üblicherweise die Versicherung. Einige Versicherer gestatten Ihnen je nach Vertragsverhältnis, einen eigenen KFZ-Gutachter hinzuzuziehen.

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Wer be­nötigt ein Kasko­gut­achten?

Sie benötigen für die Festlegung der Schadenshöhe im Kaskoschadenfall eine Dokumentation über den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug. Ein Schadengutachten eines KFZ-Sachverständigen oder ein Kostenvoranschlag bilden dabei üblicherweise die relevante Grundlage für die weitere Abrechnung mit der Versicherung.

Wie auch beim Haftpflichtschadengutachten raten wir Ihnen aufgrund der Vorteile den Weg des Schadengutachtens über einen KFZ-Sachverständigen zu wählen – dies hängt jedoch wie oben erwähnt von Ihrem Vertragsverhältnis und dem Weisungsrecht der Versicherung ab.

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Was kostet ein Gutachten und wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Erstellung von Kaskoschadengutachten setzen sich zusammen aus einer Grundgebühr (abhängig von der Schadenshöhe), den Gebühren für Lichtbilder, Porto-, Telefon-, Schreib- und Fahrtkosten. Wir orientieren uns bei der Gestaltung des Honorars an den Honorarbefragungen des BVSK e.V.


Da das Weisungsrecht im Falle eines Kaskoschadens bei der eigenen Versicherung liegt, können Sie einen eigenen Gutachter nur nach Rücksprache mit der Versicherung beauftragen.

Sollte keine Kostenübernahme durch die Versicherung vorliegen, müssen die Kosten für das Gutachten von Ihnen getragen werden.

Reparatur­bestätigungen

Eine Reparaturbestätigung ist ein ergänzendes Dokument zum Schadengutachten. Mit einer solchen Bestätigung können Sie im Falle eines Folgeschadens oder beim Verkauf Ihres Fahrzeugs nachweisen, dass die Reparatur vollständig durchgeführt wurde. Unsere Gutachter prüfen im Anschluss an die Reparatur den Zustand Ihres Fahrzeugs und bestätigen die Instandsetzung.

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Was ist eine Reparatur­bestätigung?

Wenn ein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall repariert wurde, fehlt es häufig an der passenden Dokumentation.

Für den späteren Verkauf des Fahrzeugs, im Falle eines weiteren Schadens oder aber zur Nachweisführung im Rahmen der Abrechnung gemäß der 130%-Grenze ist es hilfreich, eine detaillierte Dokumentation in Form einer Reparaturbestätigung zur Hand zu haben. Eine Rechnung liegt bei Reparaturen, die in Eigenregie durchgeführt wurden, in der Regel nicht vor.

Die Reparaturbestätigung eines KFZ-Sachverständigen bestätigt, dass die Reparatur vollumfänglich durchgeführt wurde.

Es ist zu unterscheiden zwischen einer Reparatur, die dazu dient, die Verkehrssicherheit wiederherzustellen und einer Reparatur, die vollumfänglich nach Bewertung der Schäden in einem Gutachten durchgeführt wurde. In beiden Fällen ist es jedoch möglich, eine Reparaturbestätigung auszustellen.

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Wer be­nötigt eine
Reparatur­bestätigung?

Wir empfehlen grundsätzlich allen, die in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wurden und das Fahrzeug repariert haben, eine Reparaturbestätigung einzuholen.

Dies erleichtert die Argumentation beim Verkauf des Fahrzeugs oder gegenüber Dritten.

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Wo wird die Begutachtung meines Fahrzeugs durch­geführt?

Es spielt keine Rolle, ob Ihr Fahrzeug zuhause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt steht – durch unser flexibles Sachverständigenbüro können wir Ihr Fahrzeug (fast immer) vor Ort besichtigen.

Sollten weitergehende Besichtigungen z.B. auf einer Hebebühne notwendig werden, unterstützt Sie unser Sachverständige bei allen weiteren Schritten.

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Was kostet eine Reparatur­bestätigung und wer trägt die Kosten?

Die Kosten der Erstellung einer Reparaturbestätigung hängen vom Umfang der notwendigen Tätigkeiten ab. Wir berechnen dabei den aktuell gültigen Stundensatz des Sachverständigenbüros. Die Prüfung des vorliegenden Schadenumfangs ist unerlässlich, um eine haltbare Reparaturbestätigung zu erstellen.


Wurde das Schadengutachten bereits vorab durch kfzgutachter-sued.de erstellt, erhalten Sie die Reparaturbestätigung bei Vorführung des Fahrzeugs vor Ort zu einem Pauschalpreis, da Vorgang und Schadenumfang bereits bekannt sind.


Die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung für den Aufwand einer Reparaturbestätigung ist leider nicht immer zweifelsfrei. Wir empfehlen grundsätzlich, die Abwicklung der unfallbedingten Schadenersatzansprüche einem versierten Rechtsanwalt zu überlassen. Dieser berät Sie dabei auch rund um die Kostenübernahme bei Reparaturbestätigungen für Ihr Fahrzeug.

Sonder­fahr­zeug­-
gut­achten

Rettungsdienstfahrzeuge, Taxen sowie LKWs, PKWs oder Transporter mit Sondereinbauten oder Sonderaufbauten sind im Alltag in Verkehrsunfälle verwickelt. Um hohe Ausfall- und Folgekosten zu vermeiden, ist es bei diesen Fahrzeugen im Schadensfall unerlässlich, umgehend zu reagieren und den Schaden zeitnah und vollumfänglich zu dokumentieren.

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Allgemein

Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt und Ihr Sonderfahrzeug weist einen Unfallschaden auf? Dann stehen unsere KFZ-Sachverständigen Ihnen gerne zur Seite und erstellen ein Gutachten für Sie.

Durch unser deutschlandweites Netzwerk sind wir in der gesamten Bundesrepublik vertreten. Dabei ist es egal, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein BOS-Fahrzeug, Taxi oder Mobilkran handelt oder beispielsweise ein LKW oder Transporter mit Sonderaufbau betroffen ist. Wir unterstützen Sie und berechnen Ihre tatsächlichen Ansprüche im Rahmen der Schadenregulierung.

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Rettungsdienst­fahrzeuge

Bei Fahrzeugen des Rettungsdienstes ist es bei der Begutachtung wichtig, zusätzlich zu den äußeren Schäden auch die Schäden an innenliegenden Aufbauten zu prüfen.

Je nach Herstellervorgaben ist z.B. regelmäßig der Tragetisch bzw. dessen Verriegelung auf Funktionalität zu untersuchen. Es muss weiterhin berücksichtigt werden, ob der Schaden in einer normalen Werkstatt oder aber nur beim Fahrzeughersteller oder dessen Beauftragten instandgesetzt werden darf.

Gerade für Rettungswägen und Krankentransportfahrzeuge ist dies elementar wichtig. In Notarzteinsatzfahrzeugen, Kommandowägen und Bereitschaftsfahrzeugen ist ebenfalls häufig eine erhebliche Anzahl an Sondereinbauten vorhanden, die bei der Begutachtung entsprechend berücksichtigt werden müssen.

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Feuer­wehr­fahr­zeuge

Bei Fahrzeugen des Rettungsdienstes ist es bei der Begutachtung wichtig, Bei Schäden an Feuerwehrfahrzeugen ist zunächst zwischen den verschiedenen Fahrzeugarten zu unterscheiden. Während Kommandowagen, Einsatzleitwagen oder Mannschaftstransportfahrzeug häufig einen üblichen PKW oder Transporter als Basis haben, ist gerade bei Löschfahrzeugen, Tanklöschfahrzeugen und Rüstwägen häufig der Aufbau vom Schaden betroffen.

Dabei ist zu berücksichtigen, welche Wege die Herstellervorgaben zur Instandsetzung dieses speziellen Aufbaus vorsehen. Bei Drehleitern oder sonstigen Hubrettungsfahrzeugen ist bei jedem Schadenereignis ergänzend zu prüfen, ob der Leiterpark oder der Mast ggfs. Beschädigungen davongetragen hat.

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Polizei­fahr­zeuge

Im Schadenfall ist bei Polizeifahrzeugen vorab zu beachten, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt.

Sowohl klassische Streifenwägen als auch Transporter haben bereits erhebliche Sondereinbauten, die für eine Gutachten-Bewertung in Betracht gezogen werden müssen.

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Taxen

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit einem Taxi stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Besonderheiten wie geeichte Taxameter oder eingebaute Kamera- und/oder Bezahlsysteme bedürfen einem besonderen Augenmerk.

Werden die entsprechenden Positionen nicht im Gutachten aufgenommen, ist es später schwierig, den Schadenersatz entsprechend geltend zu machen – vor allem wenn der Schaden nicht vollumfänglich und detailliert im Sonderfahrzeug-Gutachten dokumetiert ist.

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Mobil­kräne

Unsere KFZ-Sachverständigen begutachten selbstverständlich auch Mobilkräne.Gerade Schäden an der Abstützung oder dem Kranaufbau bedürfen einem gesonderten Abgleich mit den Herstellervorschriften.

Es gilt zu klären, ob die Teile instandgesetzt werden dürfen oder ob entsprechend ein Austausch erfolgen muss, um die Sicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

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Sonstige Sonder­fahrzeuge

Neben den oben genannten Spezialfahrzeugen sind unsere Sachverständigen selbstverständlich auch Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Begutachtung weiterer Sonder- und Spezialfahrzeuge im Rahmen eines Schadens oder zur Wertermittlung.

Sonderfahrzeuge aller Art bedürfen bei der Begutachtung einer besonderen Expertise. Sprechen Sie uns an oder hinterlassen uns eine Nachricht, wir melden uns kurzfristig bei Ihnen!

Schäden an Youngtimern

Wenn ein gut erhaltener Youngtimer in einen Unfall verwickelt ist, führt dies häufig zu Diskussionen bei der Werteinstufung. Wir empfehlen deshalb in der Regel mit der Anschaffung bzw. nach Restauration eines Youngtimers immer ein Wertgutachten zu erstellen. Im Schadensfall ohne vorherige Werteinstufung ist ein Youngtimer bei unseren Gutachtern trotzdem in guten Händen – eine vollumfängliche und detaillierte Schadenkalkulation unter Berücksichtigung der zeitwertgerechten Reparatur gehört bei uns in den Umfang des Youngtimer-Schadengutachtens.

Schäden an Oldtimern

Wie beim Youngtimer gilt selbstverständlich ebens auch für den Oldtimer, dass im Anschluss an einen Unfall Fragen auftauchen, die nur schwierig zu beantworten sind. Wie steht es um die Teileverfügbarkeit der beschädigten Fahrzeugteile? Kann Ihr Fahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand vor dem Schaden zurückversetzt werden? Haben Sie spezielle Lackstrukturen, die eine anspruchsvolle Wiederherstellung bedingen? All diese Fragen sowie den möglichen Werteinfluss des Schadens auf Ihren Oldtimer klären unsere Sachverständigen bei der Gutachtenerstellung für Sie.

Schäden an Baumaschinen

Was tun bei einem unverschuldeten Schaden an einer Ihrer Baumaschinen? Für Schäden an Baumaschinen werden üblicherweise ebenfalls Schadengutachten angefertigt. Eine Wertbetrachtung bzw. vollumfängliche Dokumentation des Schadens ist für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit einer Reparatur unerlässlich. Ein Schadengutachten bildet die Grundlage für die Bewertung der Arbeitssicherheit der Baumaschine bzw. beschreibt den Umfang, der instandgesetzt werden muss, um die Arbeitsicherheit vollumfänglich wiederherzustellen und langfristig zu gewährleisten.

Motorrad-
Rahmenver­messungen

Nach einem Sturz, Umfaller oder Unfall bietet Ihnen eine Motorrad-Rahmenvermessung an Ihrem Zweirad die Sicherheit und Bestätigung, dass keine Strukturschäden an Ihrem Fahrzeugrahmen entstanden sind. Beim Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen ist eine Rahmenvermessung als Kontrolle auf vorhergehende Unfallschäden nützlich. Mit unserem mobilen Rahmenvermessungssystem Scheibner mega M.A.X. benötigen wir ausschließlich eine 230V-Steckdose, um die Vermessung an Ihrem Fahrzeug durchführen zu können.

Karosserie-Vermessungen

Nach einem Verkehrsunfall bietet Ihnen eine Karosserievermessung an Ihrem Fahrzeug die Sicherheit und Bestätigung, dass keine Strukturschäden an Ihrem Fahrzeugrahmen entstanden sind. Beim Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen ist eine Karosserie- vermessung als Kontrolle für vorhergehende Unfallschäden nützlich. Mit unserem mobilen Karosserievermessungssystem Point-X benötigen wir ausschließlich eine Hebebühne, um die Vermessung an Ihrem Fahrzeug durchführen zu können.

Fehlerspeicher auslesen

Das Auslesen des Fehlerspeichers Ihres Fahrzeugs ist bei der heutigen Fahrzeugelektronik und großen Anzahl an verbauten Assistenzsystemen in vielen Fällen unumgänglich. Es spielt keine Rolle, ob der Fehlerspeicher aufgrund eines Unfalls oder aufgrund eines nicht eindeutigen Fehlerbildes ausgelesen werden muss. Das Auslesen des Fehlerspeichers ist mobil oder bei uns vor Ort möglich, wir stellen Ihnen das Protokoll zur Verfügung und beraten Sie bezüglich weiterer Schritte.