Der Technische Dienst der GTÜ wurde 2009 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025 und 17020 für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten akkreditiert bzw. benannt.
Die Leistungen des Technischen Dienstes kann Ihnen die KFZ Gutachter Süd GmbH im Verbund mit dem GTÜ-Netzwerk anbieten.
Für die Zulassung von
ist in Deutschland ein „Vollgutachten“ erforderlich. Die Begutachtung im Rahmen des §21 StVZO führen unsere Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ für Sie durch.
Sowohl
erfordern eine besondere Abnahme sowie besondere Nachweise. Die sogenannten Einzelabnahmen führen die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ für Sie durch, um eine erloschene Betriebserlaubnis nach §19(2) StVZO wiederzuerlangen.
Sie sind Hersteller oder Importeur von
oder Sie vervollständigen die Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt und benötigen eine Genehmigung für diese Fahrzeuge?
Wir, als Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes, unterstützen Sie im Namen der GTÜ gerne bei der Erstellung der notwendigen Gutachten und Dokumentationen, damit Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle in Ihrer Nähe bzw. beim Kraftfahrtbundesamt genehmigen lassen können. Der vorherige §13 EG-FGV wurden abgelöst durch die Begutachtungen nach Artikel 44 bzw. Artikel 45 der VO(EU) 2018/858.
Sie sind Hersteller oder Halter von
Für diese Abweichungen bei den rechtlichen Anforderungen gibt es feste Spielregeln, wie damit zu verfahren ist.
Das ist der Inhalt des §70 StVZO. Hier werden Gutachten gefordert, die die Abweichungen definieren, die technische Eignung der Fahrzeuge absichern und Gegenmaßnahmen definieren, die eine möglichst gefahrlose Teilnahme dieser Fahrzeuge am Straßenverkehr ermöglichen. Diese Gutachten sind im nächsten Schritt die Arbeitsgrundlage für die jeweils zuständigen Behörden, um die nötige Ausnahmegenehmigung zu erstellen.
Sie benötigen als Hersteller von z. B.
eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Typen nach nationalem Recht (StVZO)? Wir erstellen Ihnen das benötigte Gutachten und führen die erforderlichen Prüfungen durch, zum Beispiel gemäß § 22 StVZO für Teile, die eine technische Einheit bilden, welche im Genehmigungsverfahren selbstständig behandelt werden. Die GTÜ unterstützt bei allen relevanten Themen von Anfang Bis Ende, so dass Ihre Kunden ihre Fahrzeuge mit verschiedensten Teilen aufrüsten können.
Sie sind Tuner oder Hersteller von Fahrzeugteilen wie:
Die GTÜ erstellt Teilegutachten sowie Teilegenehmigungen (ABE, EG-/ECE-Genehmigungen).
Hierbei arbeitet die GTÜ mit renommierten Prüflaboren und Hochschulen zusammen und kann dadurch deutschlandweit Teileprüfungen im näheren Umfeld durchführen. Hersteller von Fahrzeugteilen müssen ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem nachweisen. Dies ist durch eine Verifizierung oder ISO-9001-Zertifizierung mit Nachweis der genehmigungsrelevanten Anforderungen möglich. Gerne unterstützen wir Sie über die GTÜ Certification GmbH hierbei.
Sie sind Fahrzeughersteller und wollen eine ganze Fahrzeugserie auf Europas Straßen zulassen und brauchen dafür eine Genehmigung nach nationalen, EG- oder ECE-Vorschriften?
Wir beraten und unterstützen Sie bei allen dafür relevanten Themen, wie zum Beispiel:
Sie produzieren Einzelfahrzeuge in großer Stückzahl?
Vielleicht ist es für Sie interessant diese Fahrzeuge über eine nationale Kleinserie, eine EG-Kleinserie oder gar eine uneingeschränkte Typgenehmigung genehmigen zu lassen.
Jeder Hersteller, der erstmals eine Genehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt (Genehmigungszeichen e1) beantragen möchte, muss ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen, das den Vorgaben des KBA genügt. Dieses Verfahren wird Anfangsbewertung genannt und kann durch die GTÜ Certification GmbH als Technischer Dienst der Kategorie C durchgeführt werden.